Informationen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen und einer gemeinsamen Erarbeitung von Zielen und Wünsche. Es dient auch dazu, Fragen zu klären und eine gemeinsame Vorstellung der Zusammenarbeit zu entwickeln. Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil der psychotherapeutischen Arbeit und ist kostenpflichtig, da hier schon erste Schritte in Richtung Therapieziel gesetzt werden.

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeut bin ich laut Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. All Ihre Daten werden von mir von Anfang an vertraulich behandelt.

Um Ihre und die Anonymität anderer Personen zu wahren, bitte ich Sie maximal 5 Minuten vor Ihrem Termin zu kommen.

Absageregel

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Erfolgt keine Absage oder kürzer als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (auch bei Krankheit), wird der volle Betrag in Rechnung gestellt, da so kurzfristig abgesagte Termine nicht mehr anderweitig vergeben werden können.

Honorar

Mein Honorar für eine Therapie-Einheit beträgt € 130,- für 60 Minuten. Eine Sitzung dauert 50 Minuten, 10 Minuten fallen für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation an. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Sitzung per Bankomatkarte.

Für Jugendliche / junge Erwachsene biete ich ein paar Therapieplätze zu einem geringeren Honorar an. Fragen Sie gerne nach, ob ein solcher Platz frei ist.

Kostenzuschuss

Beim Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 werden Ihnen ein Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Krankenkasse:

ÖGK: € 33,70 (pro Einheit Einzeltherapie)

SVS: € 45,- (pro Einheit Einzeltherapie)

BVAEB: € 48,80 (pro Einheit Einzeltherapie)

Für einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung bis zur zweiten Sitzung. Hier können Sie das Formular für die ärztliche Bestätigung herunterladen: Psychotherapie-aerztliche_Untersuchung

Vor der 11. Sitzung muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dazu informiere ich Sie gerne im Erstgespräch.

Es sind auch zusätzliche Zuschüsse durch private Krankenversicherungen möglich. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrer Zusatzversicherung auf. Kosten für eine Psychotherapie können Sie auch bei Ihrer Arbeitnehmer:innen-Veranlagung geltend machen.